Am 01.11.2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (EnEV/GEG 2020) in Kraft getreten. Käufer einer Bestandsimmobilie sind bei Gebäuden, die vor dem 01.02.2002 gebaut wurden, zur energetischen Sanierung verpflichtet. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie rund um notwendige Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung:
Gebäude-Wärmedämmung wie z. B. Wärmedämmverbundsysteme, Dachdämmung, Fassadendämmung, Fassadensanierungen, Dämmung der Kellerdecke, Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen.
Erneuerung und Austausch von Haustüren, Fenstern, Dachfenstern sowie Terrassen- bzw. Balkontüren.
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