
Wenn das Alter oder ein unerwarteter Schaden an der Bausubstanz nagt, dann sind schnelles Handeln, eine gute, vorausschauende Planung der Sanierungsmaßnahmen sowie das fachgerechte beheben der Schadensursache und der Folgeschäden unumgänglich. Oft ist es empfehlenswert eine notwendige Sanierungsmaßnahme mit einer Modernisierung zu verbinden.





Seit dem 01.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder erbt, das der bisherige Eigentümer nicht bereits seit dem 01.02.2002 selbst bewohnt hat, muss innerhalb von zwei Jahren bestimmte Nachrüstpflichten erfüllen – zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke, die Dämmung freiliegender Heizungs- und Warmwasserleitungen und unter Umständen den Austausch eines alten Heizkessels. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie rund um notwendige Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung:
Gebäude-Wärmedämmung wie z. B. Wärmedämmverbundsysteme, Dachdämmung, Fassadendämmung, Fassadensanierungen, Dämmung der Kellerdecke, Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen.
Erneuerung und Austausch von Haustüren, Fenstern, Dachfenstern sowie Terrassen- bzw. Balkontüren.