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Fassadensanierung und Wärmedämmung: Wenn Schäden und Energieverlust zusammen angegangen werden müssen

Rissiger Putz, abplatzende Oberflächen oder Moosbewuchs an der Außenwand sind keine rein optischen Mängel. Sie zeigen, dass die Fassade ihre Schutzfunktion nicht mehr vollständig erfüllt, und häufig ist genau das auch der Punkt, an dem eine fehlende oder verschlissene Wärmedämmung sichtbar wird. Eine Fassadensanierung, die nur den Anstrich erneuert, ohne die Substanz und die Dämmebene zu berücksichtigen, schiebt das Problem nach hinten. Wir bei ngbBau fassen beides zusammen, weil es in der Praxis zusammengehört.

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Unsere Leistungen

Abbruch & Teilabbruch
Entkernung & Rückbau
Gebäude- & Anlagendemontage
Entrümpelung & Gebäuderäumung
Sortenreine Trennung & Entsorgung

Ihre Ansprechpartner

Jan Nöhre

Dariusz Janas

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Dipl.-Ing. Eva Nöhre

Wann eine Fassadensanierung wirklich notwendig ist

An der Fassade verläuft der Verfall meist langsam genug, dass viele Eigentümer den Handlungsbedarf unterschätzen. Dabei geben die Außenwände klare Signale, wenn etwas nicht stimmt.

Typische Zeichen, dass eine Fassadensanierung ansteht:

  • Risse im Außenputz, besonders an Fensterleibungen, Gesimsen oder Hausecken
  • Hohlliegender oder abplatzender Putz
  • Feuchtigkeitsflecken, Algenbewuchs oder Moos auf der Außenwand
  • Schimmel an Innenwänden in unmittelbarer Nähe zur Außenwand (Hinweis auf Kältebrücken)
  • Außenwände ohne Dämmschicht bei Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden

 

Wer Feuchtigkeitsschäden an der Fassade zu lange ignoriert, riskiert, dass Wasser tiefer in die Bausubstanz eindringt. Die Folgekosten durch Schimmelbildung im Mauerwerk oder beschädigte Wärmedämmschichten liegen regelmäßig weit über dem, was eine rechtzeitige Sanierung gekostet hätte.

Was eine vollständige Fassadensanierung umfasst

Bevor neue Dämmplatten auf die Außenwand kommen, muss der Untergrund beurteilt und bei Bedarf instandgesetzt werden. Eine Fassadensanierung, die diesen Schritt überspringt, steht buchstäblich auf einem schlechten Fundament.

Je nach Befund umfasst die Fassadensanierung:

Gerade die Anschlusspunkte entscheiden darüber, wie lange das System hält und wie wirksam die Dämmung in der Praxis ist. Sie sind aufwendiger in der Ausführung und werden bei günstigeren Angeboten oft nicht sorgfältig genug behandelt.

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Wärmedämmung als integrierter Bestandteil: Das Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

Das WDVS ist bei der energetischen Fassadensanierung von Bestandsgebäuden das verbreitetste Verfahren. Die Dämmplatten werden direkt auf den vorbereiteten Unterputz geklebt und gedübelt, anschließend armiert und verputzt. Die Fassade erhält damit eine durchgehende Dämmebene ohne Unterbrechungen.

Für Gebäude, bei denen eine Außendämmung aus baulichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, etwa bei zu geringen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück oder bei denkmalgeschützten Gebäuden, kommen Innendämmung oder Einblasdämmung in Betracht. Welches Verfahren für Ihre Immobilie das richtige ist, lässt sich erst nach einer Bestandsaufnahme vor Ort zuverlässig beurteilen.

Förderung für Fassadensanierung und Wärmedämmung

Energetische Fassadensanierungen werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen) vom BAFA gefördert. Der Grundfördersatz für Außenwanddämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Satz auf 20 Prozent. Kombiniert werden kann die BAFA-Förderung zusätzlich mit einem KfW-Ergänzungskredit.

Zwei Punkte sind dabei besonders relevant:

  • Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden. Wer erst nach Baubeginn daran denkt, verliert den Anspruch.
  • Für die Förderfähigkeit muss die Dämmung definierte U-Wert-Anforderungen erfüllen, was bei der Materialwahl und Dämmstärke berücksichtigt werden muss.

Über unseren [Förderrechner] können Sie direkt prüfen, welche Förderung für Ihr Vorhaben in Betracht kommt. Wir beraten Sie dazu als Teil unserer Planungsleistung, bevor irgendetwas beauftragt wird.

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Fassadensanierung mit ngbBau: Ein Ansprechpartner, ein Ablauf

Als Generalübernehmer koordinieren wir alle Arbeiten rund um Ihre Fassadensanierung aus einer Hand. Substanzprüfung, Dämmarbeiten, Putz, Anschlusselemente und Malerarbeiten werden nicht von verschiedenen Gewerken zu verschiedenen Terminen ausgeführt, sondern nach einem abgestimmten Bauablauf mit fester Bauleitung vor Ort.

So läuft eine Fassadensanierung bei ngbBau ab:

  1. Vor-Ort-Begehung und Beurteilung des Fassadenzustands
  2. Ermittlung des tatsächlichen Sanierungsumfangs
  3. Planung der Maßnahmen und Materialauswahl
  4. Kalkulation und Fördermittelberatung vor Auftragserteilung
  5. Koordinierte, fach- und termingerechte Ausführung
  6. Bauabnahme und Übergabe

Wenn neben der Fassade weitere Bereiche Ihrer Immobilie saniert werden sollen, finden Sie auf unserer Seite zur [Komplettsanierung aus einer Hand] alle Informationen zu einem koordinierten Gesamtpaket.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Wir besichtigen Ihre Fassade und arbeiten gemeinsam einen konkreten Plan heraus.

Häufige Fragen zur Fassadensanierung

Was versteht man unter einer Haussanierung?

Eine Komplettsanierung umfasst die gleichzeitige Erneuerung aller wesentlichen Bereiche einer Bestandsimmobilie: Bausubstanz, Fassade, Fenster, Innenräume und technische Anlagen. Sie unterscheidet sich von Teilsanierungen dadurch, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt und in einem Zug durchgeführt werden.

Die Kosten sind von vielen Faktoren abhängig: Größe und Zustand des Gebäudes, Materialwahl, Umfang der Gewerke und individuelle Gegebenheiten vor Ort. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Nach einer Bestandsaufnahme erstellen wir eine transparente Kalkulation.

Grundsätzlich gilt: zuerst die Hülle (Dach, Fassade, Fenster), dann die Haustechnik, zuletzt der Innenausbau. So werden Folgeschäden vermieden und bereits eingebaute Gewerke nicht durch nachfolgende Arbeiten beschädigt. Unsere Bauleitung erstellt für jedes Projekt einen sinnvollen Bauablaufplan.

Die wichtigsten Förderprogramme sind die KfW-Bundesförderung effiziente Gebäude, die BAFA-Einzelmaßnahmen und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Welche davon auf Ihr Vorhaben zutreffen, klären wir im Erstgespräch.

Ja. Als Generalunternehmen koordinieren wir das gesamte Leistungsspektrum der Haussanierung. Sie haben einen einzigen Ansprechpartner und müssen keine Abstimmung zwischen verschiedenen Handwerkern übernehmen.

Käufer von Bestandsgebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, sind seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) zur energetischen Sanierung bestimmter Bauteile verpflichtet. Wir beraten Sie, welche Maßnahmen konkret notwendig sind.