KfW-Förderung Sanierung – Förderkredite & Zuschüsse für Ihre Immobilie in NRW

KfW-Förderung Sanierung – Förderkredite & Zuschüsse für Ihre Immobilie in NRW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Immobilieneigentümer bei der energetischen Sanierung, dem Kauf frisch sanierter Wohngebäude und beim altersgerechten Umbau. Durch zinsgünstige Kredite, attraktive Tilgungszuschüsse und direkte Förderprogramme lässt sich der finanzielle Aufwand einer Haussanierung erheblich reduzieren.

Als erfahrenes Fachunternehmen für Sanierung in Nordrhein-Westfalen unterstützt ngb BAU Sie dabei, Ihr Sanierungsvorhaben fassungsstark und regelkonform umzusetzen. Damit Fördergelder der KfW bewilligt werden, müssen strenge technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Als Generalübernehmer sorgen wir gemeinsam mit unserer hauseigenen Architektin für eine fachgerechte Ausführung aller Sanierungsmaßnahmen streng nach den geltenden Vorgaben der KfW.

Unsere Leistungen

Abbruch & Teilabbruch
Entkernung & Rückbau
Gebäude- & Anlagendemontage
Entrümpelung & Gebäuderäumung
Sortenreine Trennung & Entsorgung

Ihre Ansprechpartner

Jan Nöhre

Dariusz Janas

abriss planung

Dipl.-Ing. Eva Nöhre

KfW-Förderung Sanierung

Die wichtigsten KfW-Förderprogramme für Ihre Sanierung im Überblick

Je nachdem, ob Sie ein gesamtes Gebäude zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder Einzelmaßnahmen durchführen möchten, kommen unterschiedliche KfW-Programme infrage. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen attraktive Finanzierungs- und Förderbausteine bereit:

KfW 261 – Wohngebäude-Kredit für die Komplettsanierung

Das Programm KfW 261 fördert die vollständige Sanierung eines Bestandsgebäudes zum KfW-Effizienzhaus (z. B. Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40). Neben einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit profitieren Hausbesitzer von hohen Tilgungszuschüssen, die den zurückzuzahlenden Kreditbetrag spürbar reduzieren.

KfW 358 / 359 – Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen

Wer Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Fassade, den Fensteraustausch oder die Erneuerung der Heizungsanlage über das BAFA fördern lässt, kann zusätzlich den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit in Anspruch nehmen. Dieser bietet besonders für selbstnutzende Wohneigentümer mit mittlerem Einkommen hochattraktive Zinskonditionen.

KfW 159 – Altersgerecht Umbauen

Unabhängig von energetischen Aspekten fördert das Programm KfW 159 den Abbau von Barrieren und die Erhöhung des Wohnkomforts. ngb BAU führt Badsanierungen, schwellenfreie Umbauten und Grundrissänderungen fachgerecht aus.

Fachgerechte Handwerksleistung als Voraussetzung für den Fördererfolg

Die Beantragung von KfW-Mitteln erfordert stets die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (Energieberater). Dieser erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) vor Baubeginn und bestätigt nach Abschluss die ordnungsgemäße Durchführung (TPN).

ngb BAU arbeitet eng mit qualifizierten Energieberatern zusammen. Wir führen alle Bauleistungen – von der Fassadendämmung über den Fenstereinbau bis zur Dach- und Kellerdeckendämmung – exakt nach den Vorgaben des Energieberaters aus. Unsere lückenlose Fotodokumentation und detaillierte Rechnungsstellung garantieren eine reibungslose Bewilligung und Auszahlung der KfW-Zuschüsse.

Fachgerechte Handwerksleistung als Voraussetzung für den Fördererfolg

Ihr Weg zur KfW-geförderten Sanierung mit ngb BAU

Planen Sie die energetische Modernisierung oder Kernsanierung Ihres Hauses in Nordrhein-Westfalen? Wir begleiten Sie von Anfang an. Mit unserem Festpreisangebot haben Sie und Ihre finanzierende Bank absolute Kostensicherheit für die KfW-Beantragung.

Nehmen Sie heute Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin vor Ort.

Häufig gestellte Fragen zur KfW-Förderung bei der Sanierung

Wann muss der Antrag für die KfW-Förderung gestellt werden?

Der Förderantrag für KfW-Kredite oder Zuschüsse muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort gestellt werden. Erst wenn die Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Ihren Energieberater vorliegt und die Bank den Antrag übermittelt hat, darf mit den Arbeiten begonnen werden. Liefer- und Leistungsverträge dürfen jedoch mit einer förderrechtlichen Aufschiebenden Bedingung bereits geschlossen werden.

Die Beantragung von KfW-Krediten erfolgt über Ihre Hausbank oder Finanzierungsberater auf Basis der Bestätigung des Energieberaters. ngb BAU stellt Ihnen alle erforderlichen Angebote, Baupläne und Leistungsbeschreibungen fristgerecht zur Verfügung.

Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination möglich. Beispielsweise können Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) über BAFA-Zuschüsse gefördert und die verbleibenden Kosten über den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) zinsgünstig finanziert werden.